LSVA (Schwerverkehrsabgabe) in der Schweiz: Auswirkungen auf den Baustofftransport

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Der Transport von Gütern auf der Straße ist für die schweizerische Wirtschaft und die Bevölkerung unentbehrlich. Trotzdem möchte der Staat langfristig eine deutliche Verlagerung des Warentranstransports auf die Schiene erreichen. Um dies zu fördern, wurde die sogenannte Schwerverkehrsabgabe – kurz: LSVA = Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe – eingeführt. Wie diese berechnet wird, welche Auswirkungen die Abgabe insbesondere auf den Baustofftransportsektor hat und wie das Ganze in der Praxis abläuft, erklären wir hier.

Eigenschaften der LSVA

Die LSVA ist eine Straßenverkehrsabgabe, welche in der Schweiz für alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen erhoben wird. Sie gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die gewerbliche Güter transportieren. Die erhobenen Tarife richten sich grundsätzlich nach dem Gesamtgewicht, der Schadstoffklasse und den gefahrenen Kilometern in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wie läuft die Berechnung genau ab?

Bislang musste der Fahrer am Terminal an der Grenze anhalten und die Angaben zum Fahrzeug, den Kilometerstand und eine aktive MSTS-Mautkarte vorweisen. Mit der MSTS-Mautkarte konnte er die LSVA-ID-Karte abholen, jede LSVA-ID-Karte ist dabei mit einem bestimmten Fahrzeug verknüpft. Am Ende jeder Strecke musste der Fahrer wiederum am Terminal anhalten und erneut den Kilometerstand angeben, damit die Mautgesellschaft die gefahrenen Kilometer und die Kosten berechnen konnte.

LSVA III ab Januar 2025

Mit der Einführung des neuen Abrechnungssystems „LSVA III“ im Januar 2025 wird das beschriebene bisherige Verfahren nicht mehr angewendet. Es erfolgte eine vollständige Umstellung auf das Telematiksystem Set/Eets (European Electronic Toll Service). Damit sind keine Zahlungsterminals an den Grenzen mehr notwendig, stattdessen müssen die Transportunternehmen spezieller Bordgeräte durch einen zugelassenen Set-Betreiber bereitstellen, mit denen dann der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird.

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Ein wichtiger Grund zur Einführung des neuen LSVA-III-Systems ist, dass die Mauterhebung in der Schweiz für den gewerblichen Güterverkehr der in vielen europäischen Ländern bestehenden elektronischen Mautinfrastruktur angepasst werden sollte. Damit geht auch eine automatisierte und effizientere Abwicklung einher, die Wartezeiten werden verkürzt und menschliche Fehler bei der manuellen Mauterfassung minimiert.

Derzeit sind die Anbieter Telepass, Toll4Europe und Axxès zur Mauteintreibung zugelassen, weitere befinden sich noch im gesetzlichen Zulassungsverfahren. Bis Ende 2025 soll die Umstellung auf LSVA III abgeschlossen sein.

Wie hoch ist die Schwerverkehrsabgabe?

Grundsätzlich ist die Höhe der Schwerverkehrsabgabe für in- und ausländische Fahrzeuge gleich. Diese Höhe berechnet sich nach der Anzahl der in der Schweiz zurückgelegten Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges sowie nach den Emissionen des Fahrzeuges (gemäß der Emissionsklassifikation der EU).

Die Abgabe startete im Jahr 2001 mit dem Satz von 1,0 Rp. pro Tonne Gewicht und gefahrenem Kilometer. In den Folgejahren wurde der Satz mehrmals erhöht, er liegt heute bei 2,39 – 3,26 Rp. Pro Tonne und Kilometer – je nach Schadstoffklasse.

Ein Berechnungsbeispiel: Für die beliebte Transitroute durch die Schweiz von der deutschen zur italienischen Grenze (rund 300 km Trecke) beträgt die LSVA ca. 320 Franken für einen 40-Tonnen-Lastwagen der mittleren Schadstoffkategorie.

Wie wirkt sich die Abgabe auf den Transport von Baustoffen aus?

Die Antwort ist grundsätzlich einfach: Durch die LSVA verteuern sich Baustofftransporte in der Schweiz deutlich. Wie deutlich, hängt u. a. vom Alter der Fahrzeugflotte ab. Für ältere LKW mit entsprechend schlechterer Schadstoffkategorie zahlt der Transportunternehmer deutlich mehr als beispielsweise für ein modernes Euro 6-Fahrzeug. Die Mehrkosten müssen natürlich auf den Kundenpreis umgeschlagen werden.

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Es gibt jedoch Möglichkeiten, die LSVA-Kosten zu optimieren. Hierzu zählen z. B. eine durchdachte Koordination der Routen, die Umstellung des Fuhrparks auf modernere Fahrzeuge und eine besonders wirtschaftliche Fahrweise. Letztere kann durch entsprechende Kurse erlernt werden, wie sie z. B. durch eine Fahrschule in Zürich oder in anderen Städten der Schweiz angeboten werden.

Nichtsdestotrotz stellt die LSVA für viele Fuhrunternehmer einen nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor dar, der nur schwer zu kompensieren ist.

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