Mitten in der Nacht fällt der Strom aus. Der Router verstummt, im Flur erlischt das Licht, und auf dem Smartphone steht, dass die Alarmanlage offline ist. Dabei kann die Zentrale im Haus noch längst in Betrieb sein. Vielleicht läuft sie auf Akku, empfängt weiterhin Signale von den Fensterkontakten und könnte bei einem Einbruch die Sirene auslösen. Vielleicht ist mit dem Router aber auch der einzige Weg weggefallen, über den ein Alarm das Haus verlassen würde. Die Meldung auf dem Smartphone allein gibt darüber keine Auskunft.
Umgekehrt kann eine Störung unbemerkt bleiben. Fällt etwa das Mobilfunknetz aus, während die Anlage ihre Meldungen wie gewohnt über den Festnetzanschluss überträgt, sieht in der App womöglich alles aus wie immer. Erst wenn zusätzlich das Festnetz ausfällt, zeigt sich, dass der vorgesehene Ersatzweg schon vorher gestört war. Bei einem kurzen Routerneustart im bewohnten Haus hat das andere Folgen als bei einem Stromausfall im Ferienhaus, das bis zum nächsten Wochenende leer steht.
Ob eine Alarmanlage bei einer Störung weiter schützt, lässt sich deshalb nur für ihre einzelnen Funktionen beantworten. Entscheidend ist, ob die Melder ein Ereignis noch erfassen, ob die Zentrale es verarbeitet und ob die Sirene vor Ort auslösen kann. Davon getrennt stellt sich die Frage, ob eine Nachricht das Smartphone erreicht oder eine angeschlossene Notruf- und Serviceleitstelle den Alarm empfängt. Selbst zwei Anlagen mit identischen Zentralen können sich dabei unterschiedlich verhalten, wenn etwa nur eine von ihnen ein Mobilfunkmodul oder eine separat versorgte Außensirene hat.
Bei der Planung lohnt es sich daher, den Weg einer Meldung einmal ganz durchzugehen. Der Überblick zur Funktionsweise moderner Alarmanlagen erklärt, wie Öffnungskontakte und Bewegungsmelder unterschiedliche Bereiche eines Hauses überwachen. Für den Ausfalltest kommt die nächste Frage hinzu. Welche dieser Melder sind noch erreichbar, wenn einzelne Teile der Anlage ihre Stromversorgung oder Verbindung verlieren?
Fall 1 – Der Strom fällt aus
Bei einem Stromausfall kommt es zunächst darauf an, welche Geräte eine Ersatzstromversorgung haben. Ein Akku in der Zentrale kann deren Betrieb überbrücken. Für die angeschlossenen Geräte zählt, woher sie ihre Energie beziehen und ob sie im Akkubetrieb weiter versorgt werden.
Was Melder, Zentrale und Sirene noch tun
Batteriebetriebene Funkmelder können weiterarbeiten, solange ihre Batterien ausreichend geladen sind. Ihr Signal muss allerdings weiterhin bei der Zentrale ankommen. Befindet sich auf dem Weg ein Funkverstärker, der beim Stromausfall abschaltet, können dahinter liegende Melder unerreichbar werden. Bei kabelgebundenen Meldern mit eigener Stromaufnahme ist zu klären, ob die Zentrale sie über den Akku mitversorgt oder ob sie an einem separaten Netzteil hängen.
Auch für die Sirene zählt die konkrete Installation. Sie kann über die Zentrale gespeist werden oder eine eigene Batterie beziehungsweise einen eigenen Akku haben. Sind Innen- und Außensirene unterschiedlich angeschlossen, lohnt sich die Prüfung für beide. Für die Laufzeit ist zudem relevant, welche Geräte beim Auslösen eines Alarms zusätzlich Energie benötigen. Eine Anlage, die nach zwei Stunden noch ihren Bereitschaftszustand anzeigt, sollte zu diesem Zeitpunkt auch den vereinbarten Alarm auslösen und weitergeben können.
Wann die Nachricht das Haus verlässt
Läuft die Alarmzentrale auf Akku und geht der Router aus, fällt ein darüber geführter Meldeweg aus. Eine separate Stromversorgung für den Router kann helfen, sofern auch die übrigen Geräte am Anschluss weiterlaufen. Dazu kann bei einem Glasfaseranschluss das Gerät gehören, das die Glasfaser mit dem Router verbindet. Ob der Anschluss außerhalb des Hauses verfügbar bleibt, hängt vom Netz ab.
Ein betriebsbereites Mobilfunkmodul kann die Meldung übernehmen, sofern es mitversorgt wird, der Ersatzweg eingerichtet ist und das Netz am Standort funktioniert. Bei einem größeren Stromausfall kann jedoch auch der Mobilfunk beeinträchtigt sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weist darauf hin, dass Mobilfunknetze bei einem Stromausfall zeitweise weiterlaufen können und durch die steigende Nutzung zusätzlich belastet werden.
Für die App und die Leitstelle sind zwei Meldungen zu unterscheiden. Die erste betrifft den Stromausfall selbst und kann je nach Einstellung zeitversetzt eintreffen. Die zweite ist ein Einbruchalarm, der während des Akkubetriebs ausgelöst wird. Bei der Abnahme lässt sich beides getrennt prüfen. Andernfalls bleibt selbst nach einer empfangenen Störungsmeldung offen, ob ein späterer Probealarm über den vorgesehenen Weg angekommen wäre.
Fall 2 – Der Router oder der Internetanschluss fällt aus
Bei diesem Szenario ist der Strom im Haus verfügbar. Entweder fällt der Router aus oder der Anschluss verliert die Verbindung nach draußen. Das sind zwei verschiedene Störungen. Bei einer Unterbrechung aufseiten des Internetanbieters kann das heimische Netzwerk weiterlaufen. Ist der Router selbst ausgefallen, können auch Geräte im Haus ihre Verbindung verlieren, sofern sie über ihn miteinander kommunizieren.
Wie sich der Unterschied auswirkt, zeigt ein Beispiel. Für eine Einbruchmeldeanlage in einem Einfamilienhaus kann vereinbart werden, dass Fensterkontakte, Zentrale und Sirene unabhängig vom Router zusammenarbeiten. Öffnet sich bei scharf geschalteter Anlage ein überwachtes Fenster, kann die Sirene vor Ort auslösen. Für die Nachricht nach draußen braucht es einen verfügbaren Übertragungsweg. Ob die App erreichbar bleibt und die Leitstelle den Alarm erhält, lässt sich für beide Empfänger separat prüfen.
Eine funktionierende App ist eine eigene Anforderung
Ein Smartphone kann über mobile Daten online sein, während die Alarmzentrale zu Hause keine Verbindung zum Internet hat. In dieser Situation kann die App je nach System eine Störung anzeigen, den letzten bekannten Status darstellen oder den Zugriff auf die Anlage vorübergehend verlieren. Bei der Abnahme ist deshalb interessant, ob der angezeigte Status einen Zeitstempel hat und wie schnell die App einen Verbindungsverlust sichtbar macht. Auch die Bedienung über ein festes Bedienteil lässt sich bei dieser Gelegenheit prüfen.
Bei einer aufgeschalteten Anlage kann der Übertragungsweg zur Leitstelle anders eingerichtet sein als der Zugang zur App. Eine Meldung kann bei der Leitstelle eintreffen, obwohl die App die Zentrale als offline anzeigt. Umgekehrt ist eine App-Nachricht für sich genommen kein Beleg dafür, dass die Leitstelle denselben Alarm erhalten hat. Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik erläutert, wie Alarm- und Störungsmeldungen über getrennte Verbindungswege übertragen werden können.
Fall 3 – Der Mobilfunk ist gestört
Ist Mobilfunk der Ersatzweg, kann die Anlage ihre Meldungen bei einer Störung zunächst weiterhin über einen verfügbaren Festnetzanschluss übertragen. Läuft die Fernübertragung ausschließlich über Mobilfunk, kann sie ausfallen. Sensoren, Zentrale und Sirene können bei einer eigenständig vor Ort arbeitenden Anlage in beiden Fällen weiter funktionieren. Ihre lokale Kommunikation und die Mobilfunkverbindung nach draußen sind getrennte Verbindungen.
Für die App macht es außerdem einen Unterschied, an welcher Stelle das Mobilfunknetz gestört ist. Hat die Zentrale im Haus keinen Mobilfunkempfang, kann ein intakter Festnetzanschluss die Verbindung je nach Einrichtung aufrechterhalten. Ist dagegen das Smartphone unterwegs ohne Empfang, kann eine Meldung später sichtbar werden, sobald das Gerät wieder online ist. Eine Leitstelle kann denselben Alarm bereits empfangen haben. Deshalb gehört ins Abnahmeprotokoll, welcher Empfänger eine Meldung wann und auf welchem Weg erhalten hat.
Besonders aufschlussreich ist die Frage, wie der Verlust eines Ersatzwegs auffällt, solange der Hauptweg noch arbeitet. Erfasst die Anlage den Ausfall im Ereignisspeicher? Meldet sie ihn über den intakten Anschluss? Erkennt die Leitstelle eine ausbleibende Verbindung und nach welcher Zeit? Bei einer Störung beider Übertragungswege kann eine Leitstelle je nach Einrichtung den Kontaktverlust feststellen. Ob währenddessen vor Ort ein Fensterkontakt ausgelöst hat, geht aus dieser Störung allein nicht hervor.
Prüfmatrix für Angebot und Abnahme
Im Angebot sollte für jede Störung stehen, welche Funktionen erhalten bleiben und unter welchen Voraussetzungen. Bei der Abnahme kann der Fachbetrieb diese Angaben mit der tatsächlich installierten Anlage überprüfen. Ist eine Leitstelle angeschlossen, wird der Probealarm vorher mit ihr abgestimmt. Die folgenden Fragen lassen sich als Vorlage für beide Termine verwenden.
| Störung | Fragen für das Angebot | Nachweis bei der Abnahme |
|---|---|---|
| Stromausfall | Welche Melder, Funkverstärker, Sirenen und Übertragungsgeräte bleiben versorgt? Für welche Laufzeit ist die installierte Anlage ausgelegt? | Der Fachbetrieb prüft die Umschaltung auf Akku, löst einen Probealarm aus und dokumentiert die Reaktion der Sirenen sowie den Eingang der vereinbarten Meldungen. Die zugesagte Laufzeit wird separat nachgewiesen. |
| Router oder Internetanschluss ausgefallen | Welche Geräte sind vom Heimnetz abhängig? Was bleibt am Bedienteil verfügbar? Welcher Ersatzweg ist für App und Leitstelle vorgesehen? | Der Fachbetrieb prüft Routerausfall und Unterbrechung des Internetzugangs getrennt. Das Protokoll hält fest, welcher Melder auslöste, welche Sirene reagierte und welche Empfänger erreicht wurden. |
| Mobilfunk gestört | Wird ein gestörter Mobilfunkweg erkannt, solange der Festnetzweg funktioniert? Was ist für den gleichzeitigen Ausfall beider Wege vereinbart? | Der Fachbetrieb simuliert den Ausfall des Mobilfunkwegs und prüft den Probealarm über den Festnetzweg. Zusätzlich wird festgehalten, wie sich der Verlust beider Wege bemerkbar macht. |
Auch die Rückkehr in den Normalbetrieb prüfen
Ein kurzer Probealarm zeigt, ob die Umschaltung im Moment des Tests klappt. Ebenso wichtig ist der Zustand danach. Sobald Strom und Verbindung zurück sind, lässt sich prüfen, ob die Anlage wieder den vorgesehenen Übertragungsweg nutzt, der Akku geladen wird und Störungsanzeigen verschwinden. Bei einem vollständigen Ausfall nach erschöpftem Akku sollte feststehen, welchen Zustand die Anlage nach dem Neustart einnimmt und ob jemand vor Ort eingreifen muss.
Die Dokumentation hilft auch bei späteren Umbauten. Wenn Eigentümer beispielsweise die Stromleitungen im Altbau erneuern lassen und dabei Router, Verteiler oder Netzteile versetzen, kann sich die Versorgung einzelner Geräte ändern. Mit einem Plan der Anschlüsse und dem ursprünglichen Abnahmeprotokoll lässt sich anschließend gezielt nachvollziehen, welche Teile des Systems erneut geprüft werden sollten.
Was am Ende im Abnahmeprotokoll stehen sollte
Eine brauchbare Antwort auf die Frage nach dem Ausfall passt selten in ein einziges Ja oder Nein. Für ein bestimmtes Haus kann sie zum Beispiel lauten, dass Fensterkontakte und beide Sirenen bei einem Stromausfall weiterarbeiten, die App ihre Verbindung verliert und die Leitstelle über Mobilfunk erreichbar bleibt, solange das Modul versorgt wird und Empfang hat. Bei einer anderen Installation kann derselbe Stromausfall ausschließlich einen örtlichen Alarm erlauben. Solche Unterschiede sollten schon im Angebot erkennbar sein, denn sie bestimmen, ob im Ernstfall jemand außerhalb des Hauses von einem Alarm erfährt.
Bei der Übergabe zählt deshalb der Weg vom ausgelösten Melder bis zum vereinbarten Empfänger. Das Protokoll hält fest, welche Störung nachgestellt wurde, ob die Sirene reagierte und wann App oder Leitstelle eine Störungs- beziehungsweise Alarmmeldung erhielten. Dazu gehören die belegte Akkulaufzeit und das Verhalten nach Rückkehr von Strom und Netz. Auch eine klare Zuständigkeit für wiederkehrende Störungsmeldungen ist hilfreich. So lässt sich später unterscheiden, ob die Anlage vor Ort weiter schützt, ob lediglich die Fernverbindung gestört ist oder ob der Fachbetrieb die Stromversorgung eines Anlagenteils prüfen muss.